Sonnenliegen mit dem Handtuch reservieren – ist das erlaubt?

28.06.2013 – dtoday.de

Mit Handtuch bewaffnet geht der Urlauber zur gewünschten Liege. Um einen guten Liegeplatz an Pool oder Strand zu bekommen, treibt das manchen Reisenden zeitig aus den Federn. Mit Handtuch bewaffnet geht es zur gewünschten Liege – ist das eigentlich …

… erlaubt? Schnell mit dem Handtuch noch vor dem Tagesausflug die Liege am Pool oder Strand reservieren, um am Nachmittag noch ein schönes sonniges Plätzchen zu haben. Viele lassen das Handtuch dann den Tag über einfach dort liegen und kommen erst am Nachmittag zum Sonnenbaden am Lieblingsplatz zurück. Ist das Reservieren der Liegen mit einem Handtuch überhaupt erlaubt und ist die Reservierung mit dem Handtuch gültig? Deutschland Today erklärt, dass man allein durch das Handtuch keinen Anspruch auf die Liege habe und beruft sich dabei auf eine Aussage der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Was kann man eigentlich machen, wenn man etwas verspätet an den Pool kommt und merkt, dass der Besitzer des Handtuchs gar nicht da ist? Rein rechtlich kann man das Handtuch getrost entfernen – man sollte sich aber vergewissern, dass der Besitzer nicht gerade seine Bahnen im Pool schwimmt oder in der Nähe ist. Falls eine Liege unberechtigterweise reserviert wurde, sollte man aus Gründen der Höflichkeit ein fremdes Handtuch ordentlich zur Seite legen, bevor man den Platz in Anspruch nimmt, raten die Rechtsexperten. Das Weckerstellen im Urlaub, um frühzeitig den perfekten Sonnenplatz zu reservieren, bringt also eigentlich nichts. Die „Liegenbesetzer“ können nichts dagegen tun, wenn jemand den Platz während der Abwesenheit in Anspruch nimmt – denn nur durch ein Handtuch oder eine Tasche vermittelt man keinen Besitzanspruch auf die Liege. Ausnahme: Hotels in denen man Liegen mieten kann, dann hat der Urlauber natürlich einen Rechtsanspruch darauf.

Mehr Informationen unter:
…/reisen-urlaub_artikel,-Kampf-um-die-Sonnenliege-_arid,263830.html

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